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P20 – die langsame Digitalisierung der Polizei

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Im Jahr 2016 beschlossen die Innenminister auf ihrer Tagung im Herbst im Rahmen der „Saarbrücker Agenda“ die Modernisierung der Polizei-IT. Das Projekt erhielt den Namen „Polizei 2020“, was sich mittlerweile zu „P20“ verkürzt hat. Unter anderem sollen Daten zentral und einheitlich verarbeitet werden. Bis 2020 klappte das allerdings nicht, eher ist nun mit 2030 zu rechnen.

Bis heute gestaltet sich die Umsetzung von P20 als schwierig und zäh.

Einheitlicher Datenzugriff

Bisher wurde der polizeiliche Umgang mit Daten recht dezentral und uneinheitlich gehandhabt. Die Polizei unterschiedlicher Bundesländer hatte keinen Zugang zu denselben Informationen und Daten, was unter anderem eine länderübergreifende Tätersuche erschwert hat. Hinzu kamen unter anderem unterschiedliche Erhebungskriterien. Damit soll P20 aufräumen.

Die langsame Entwicklung begründet der Unterabteilungsleiter für öffentliche Sicherheit im BMI, Tobias Wiemann, unter anderem damit, dass P20 nicht nur ein bloßes IT-Projekt sei, sondern die gesamte Ermittlungsarbeit der Zukunft neu begründen würde. Die richtigen Grundlagen seien nun wichtig, auch damit P20 nicht wie beispielsweise HessenData gegen Rechte des Grundgesetzes verstoße. Daher stehe man diesbezüglich immer mit den Datenschutzbehörden im Austausch.

Langsame Umsetzung

Man sei aber trotz der längeren Dauer bereits in der Umsetzungsphase angekommen, da die Polizeien der Länder sowie das BKA und weitere polizeiliche Einrichtungen aktiv an dem Transformationsvorhaben mitwirkten. Dennoch ist man momentan weit entfernt von einem System, das Daten einheitlich erfasst und automatisch überträgt. Nach wie vor muss man viele Schnittstellen händisch überbrücken. Unter anderem deswegen sollen die Informationen in Zukunft verknüpft werden.

Die Umsetzung von P20 erfolgt schrittweise und nach bestimmten Zeitplänen. Ziel dabei ist unter anderem, dass das System kein Fachwissen erfordert und zugeschnitten auf die Anforderungen funktioniert. So kann jeder Nutzer die Datensätze bearbeiten oder löschen. Datenschutzbeauftragte wie Ulrich Kelber bezweifeln die Rechtsentsprechung des Vorhabens. In der Vergangenheit hatte es bereits frühere Pläne wie PIAV und VeRA gegeben, die bisher ebenfalls noch nicht zulänglich ausgebaut worden sind. (tl)