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Recht auf analog – Digitalcourage fordert Verankerung im Grundgesetz

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24.05.2024

Das Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Seit dem Jahr 1949 ist viel passiert – unter anderem die Digitalisierung. Höchste Zeit, das Recht auf Digitalverweigerung im Grundgesetz zu verankern, findet der Verein Digitalcourage und startete diese Woche eine Petition an den Deutschen Bundestag.

An immer mehr Stellen des öffentlichen Lebens kommt man ohne Smartphone und Internet nicht weiter. Die Petition soll das ändern.

Verschlossene Türen, dafür Tracking

Digitalcourage kritisiert, dass in grundlegenden gesellschaftlichen Bereichen immer mehr Digitalzwang herrscht. So wurde bereits die Deutsche Post DHL Group im Jahr 2023 mit dem BigBrotherAward ausgezeichnet, weil ihre neuen Paketstationen nur noch mit dem Smartphone zu öffnen sind.

In vielen Arztpraxen ist es außerdem gängig, Termine online über die Plattform Doctolib zu vergeben, was der Verein unter anderem aufgrund der Datensammelei des Portals moniert.

Last but not least ist auch die Deutsche Bahn bei Digitalcourage immer wieder auf dem Radar. Tut sie sich sonst in puncto Modernisierung nicht sehr hervor, so versucht sie doch aktiv, ihre App DB Navigator an den Mann zu bringen. Diese trackt ebenfalls Daten, wogegen der Verein Klage eingereicht hat.

Gegen Benachteiligung und Datensammelei

Digitalcourage lehnt sich dagegen auf, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und das Nutzen der Infrastruktur wie Bahn und Post immer mehr von Onlinezugängen abhängig ist. Damit würden nicht nur alte und kranke Menschen benachteiligt werden, sondern auch Nutzer, die nicht an jeder Ecke ihre Daten preisgeben wollen. Zudem warnt der Verein vor dem Wegsterben der analogen Infrastruktur. Denn wenn die einmal weg sei, würde es schwierig werden, sie wieder aufzubauen.

Aus diesem Grund hat Digitalcourage eine Petition gestartet, die das Recht auf analoge Dienste im Grundgesetz verankern soll. Man kann sie auf der Webseite des Vereins unterzeichnen – oder auch auf dem Papier. (tl)