26.05.2023
Nachdem vorletzte Woche von EU-Ratsjuristen Einwände gegen die von der EU geplante Chatkontrolle erhoben worden sind, hat die EU-Kommission nun reagiert. Sie verteidigt die Entwürfe und bringt verschiedene Argumente vor.
Hauptargument der Kommission ist, dass kein Grund zu der Annahme besteht, die Pläne würden den Grundrechten zuwiderlaufen.
Kommission: Risiken bewerten
Die Juristen hatten in ihrem Gutachten angeführt, dass der Entwurf zur Chatkontrolle zu sehr in die Privatsphäre eingreife, als dass er vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) durchgewunken werden würde. Laut Entwurf würden auch verschlüsselte Dienste nach Darstellungen von Kindesmissbrauch durchsucht werden, was unter anderem von der Bundesregierung abgelehnt wird. Viele Länder fordern aber auch die Durchsuchung von Audionachrichten.
Die Kommission betont entgegen der Befürchtungen, dass das verdachtslose Scannen das „Mittel letzter Wahl“ sein sollte, daher sollte zuvor ein Bewertungsprozess der Risiken stattfinden. Demnach sollen die Gerichte der jeweiligen Länder klären, ob bei einem Dienst begründeter Verdacht auf Inhalte sexuellen Kindesmissbrauchs besteht.
Entwurf flexibler als dargestellt
Darüber hinaus dementiert die EU den Vorwurf, es würde eine umfassende und verdachtslose Überwachung stattfinden. Vielmehr sollte das Gesetz auf bestimmte Dienste und Teile eines Dienstes angewendet werden, zudem würden gezielt straftatenbezogene Inhalte im Fokus stehen. Außerdem würde man mit dem Aufspüren von Kindesmissbrauchsdarstellungen auch gleich die Straftat selbst mit aufdecken.
Ein weiteres Argument der EU ist, dass Grundrechte nicht absolut seien, sondern immer in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang gesehen werden müssten. Liegt ein konkreter Fall vor, müssten daher alle Seiten abgewägt werden, was unter anderem auch von den Dienstbetreibern vorgenommen werden könnte. Der Entwurf der EU ließe außerdem einige Interpretationsspielräume, würde aber auch detaillierte Schutzmaßnahmen abdecken. (tl)