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Gesetz des EU-Rats: Medienfreiheit versus nationale Sicherheit

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23.06.2023

Der EU-Rat hat am Mittwoch in Brüssel eine gemeinsame Position beschlossen, nach der Journalisten besser vor politischem Einfluss geschützt werden sollen. Unter anderem soll das Gesetz das Ausspionieren von Journalisten verhindern. Eine Klausel im Entwurf könnte aber ausgerechnet das erst recht fördern.

Die Ratsmitglieder fordern eine Ausnahmeregelung bei Gefährdung der „nationalen Sicherheit“.

Keine uneingeschränkte Freiheit

Grundsätzlich sieht das Gesetz einen Schutz von Journalisten und Journalistinnen vor, der staatliche Eingriffe beziehungsweise den Einsatz von Staatstrojanern verhindern soll. Darüber hinaus soll die Freiheit und Unabhängigkeit von Medien gefestigt werden.

Allerdings solle dies nicht uneingeschränkt gelten – bei Verdachtsfällen der Gefährdung der „nationalen Sicherheit“ solle der Einsatz von Spyware bei Journalisten und Journalistinnen durchaus möglich sein, außerdem bei Ermittlung bestimmter Straftaten. Zudem bliebe die „Verantwortung der Mitgliedsstaaten [diesbezüglich] unberührt“.

Klausel birgt Gefahr der Aushöhlung

Diese schwammigen Formulierungen werden von Kritikern unter anderem aus der Medienbranche und SPD-Politikern im Europa-Parlament aufgegriffen. Die Klausel würde zu viel Interpretationsspielraum lassen, sodass fragwürdig wäre, was als Gefährdung der nationalen Sicherheit gelte. Darüber hinaus besteht die Befürchtung, die Liste der Straftaten könne ausgeweitet werden.

Theoretisch könnten die jeweiligen Länder demnach jederzeit die Journalistinnen und Journalisten ausspionieren lassen und den Schutz verwässern. Das zuvor entworfene Gesetz zum Schutz der Journalisten würde damit ad absurdum geführt. Auch der Quellenschutz würde damit obsolet.

Individuelle Regeln pro Land

Einige Medienverbände und Politiker fordern nun weitere Diskussionen, um eine Aushöhlung des Schutzes zu verhindern. Immerhin gab es unter den EU-Ländern nun eine Einigung darauf, dass die einzelnen Länder auch eigene und strengere Regeln anwenden können. (tl)