11.05.2016
Wer sich immer schon fragte, wie Waschmaschine, Rasierer und Eieruhr in Zukunft gleichzeitig online sein können ohne sich gegenseitig zu behindern, kann jetzt aufatmen. Denn das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzesentwurf „über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln“ beschlossen.
Während bisher überwiegend luftfahrttechnische Anlagen reguliert worden sind, soll dies nun auch für Alltagsgegenstände gelten. Darüber hinaus für Industrieanlagen. Ausschlaggebend für das Gesetz war die wachsende Zahl internetfähiger Geräte, die bestimmte Auflagen erfüllen sollen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Ziel ist außerdem, eine EU-Konformität zu gewährleisten.
Prüfung der Allgemeinverträglichkeit
Die Mindestanforderungen an die Betriebsmittel bestehen darin, dass die elektromagnetischen Störungen unter einem bestimmten Niveau bleiben. Damit soll gewährleistet werden, dass sie weiterhin bestimmungsgemäß verwendet werden können. Darüber hinaus sollen sie umgekehrt aber auch gegen eben jene Störungen weitgehend unempfindlich sein. Nach erfolgreicher Prüfung dieser Vorgaben erhalten die Geräte ein CE-Kennzeichen.
Künftig sollen dies Konformitätsbewertungsstellen übernehmen, die von Brüssel akkreditiert und von der Bundesnetzagentur notifiziert werden. Geregelt ist außerdem der „Rahmen für die Marktüberwachung von Produkten“ sowie die Frage, wie mit Importen aus Drittländern zu verfahren ist.
Gesetzesausnahmen
Nicht betroffen vom Gesetz sind unter anderem Erzeugnisse aus der Luftfahrt, Betriebsmittel mit niedriger elektromagnetischer Emission sowie Geräte, die im Amateurfunk betrieben werden. Darüber hinaus sind auch Geräte zur Ortung von Mobiltelefonen bei der Verfolgung von Straftaten ausgenommen. (tl)