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EU-Chatkontrolle – Verschlüsselungsschutz nur bei Ausnahmen

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27.07.2023

Seit Spanien am 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft von Schweden übernommen hat, ist der zuvor geplante Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Chatanbietern wie etwa Whatsapp mehr als fraglich. Nach einem neuen Textentwurf sollen auch verschlüsselte Inhalte gescannt werden können.

Am 16. Juli hatte die spanische Präsidentschaft den bestehenden Entwurf abgeändert. Ende Juli wurde letztmalig vor der Sommerpause darüber debattiert.

Ausnahmen der Chatkontrolle

Bürgerrechtler befürchten, dass die spanische Präsidentschaft am letzten Termin vor der Sommerpause, auf dem die Abstimmung am 28. September basieren wird, nun schon die Chatkontrolle festzurren könnte. Bereits diesen Monat hat Spanien den Schutz verschlüsselter Kommunikation entschärft, indem unter anderem die ursprüngliche Verpflichtung des Schutzes zu einer bloßen Empfehlung wurde.

Darüber hinaus soll es allerdings einige Ausnahmen geben. So beispielsweise bei nicht öffentlich zugänglichen Kommunikationswegen, weil hier das Risiko der Weitergabe kinderpornografischer Inhalte gering sei. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wiege daher schwerer. Bürgerrechtler befürchten, dass dadurch gar keine vertrauliche private Kommunikation mehr möglich sein könnte. Fraglich ist außerdem, wie Vertreter bestimmter Berufsgruppen wie Ärzte und Anwälte mit ihren Patienten beziehungsweise Mandanten kommunizieren wollen, da sie nicht über eigene Kommunikationskanäle verfügen.

Untergraben der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Live-Telefonate sind von dieser Regelung ausgenommen, sie sind weiterhin geschützt. Das gilt allerdings nicht für Sprachnachrichten, die auf entsprechende Inhalte gescannt werden sollen. Ferner sagt der neue Textentwurf, dass Ende-zu-Ende-Verschlüsselung explizit nicht verboten wird, da die heute schon verfügbare Technologie eine Umsetzung der Vorgaben ermöglichen würde, ohne die Verschlüsselung auszuhebeln. Allerdings kommt es auf dasselbe hinaus, da die Anbieter der Messenger einen Scan auf dem Gerät der Benutzer durchführen würden, womit eine Verschlüsselung nicht mehr erfüllt wäre.

Bei den EU-Ländern herrscht keine Einigkeit über den Entwurf. So will beispielsweise Deutschland diesem nur zustimmen, wenn die Verschlüsselung gegeben ist. Irland und ein Dutzend weiterer Staaten hingegen lehnen den Schutz von Verschlüsselung ab. (tl)