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DNA-Analysen – Frankreich fordert EU-weiten Datenabgleich

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19.04.2022

Frankreich fordert, das geplante Prüm-II-Abkommen zu erweitern und einen EU-weiten automatisierten Abgleich von DNA-Daten bei der Polizeiarbeit zu ermöglichen. Das würde unter anderem bedeuten, dass der Prozess keine menschliche Überprüfung mehr erfordert.

Der bisherige Prümer Vertrag regelt den Austausch von Fingerabdrücken und anderen Informationen zwischen den EU-Staaten.

Automatisierter Massenabgleich

Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hatte den Vorschlag der französischen Ratspräsidentschaft veröffentlicht. Demnach sollen bei DNA- und Gesichtserkennung die Abgleichprozesse automatisiert werden und die bisherige menschliche Überprüfung entfallen. Zusätzlich sollen Strafregisterdaten und Führerscheindaten verdächtiger und verurteilter Straftäter mit umfasst werden. Ein zentraler Router könnte zudem die vielen Verbindungen zwischen den nationalen IT-Systemen ersetzen.

Basierend hierauf will der Ratsvorsitz einen Massenabgleich von Geninformationen möglich machen: Die jeweiligen Daten sollen automatisch mit den gespeicherten Profilen in allen anderen DNA-Datenbanken der EU abgeglichen werden. Allerdings heißt es an anderer Stelle des französischen Antrags auch, dass derartige Abfragen nur in Einzelfällen erfolgen dürfen und dieselben Schutzmaßnahmen wie auf nationaler Ebene gelten müssen.

Datenschützer kritisieren Massenumfang

Statewatch kritisiert sowohl diesen Widerspruch als auch die Verletzung des Datenschutzes, wenn in derartigem Umfang sensible Personendaten verarbeitet würden. Schon jetzt nehmen die gespeicherten DNA-Daten vieler EU-Länder immer weiter zu.

Das neue Prüm-Abkommen würde dem auch noch die automatisierte Gesichtserkennung hinzufügen, weswegen Statewatch hierin den Anfang einer biometrischen Massenüberwachung innerhalb der EU sieht. Eine menschliche Bestätigung der Übereinstimmung zweier Bilder könne, müsse dann aber nicht mehr geschehen. Theoretisch könne das Gesicht jeder Person, die von einer Kamera an einem Tatort aufgenommen wurde, auf diese Weise mit den Informationen in den Datenbanken abgeglichen werden. Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hatte bereits den vorherigen Kommissionsentwurf als “deutlich übers Ziel hinaus” schießend kritisiert. (tl)