DSD-Blog

Technischer Fortschritt – Grundgesetz muss nachziehen

Beitrag von

04.11.2022

Das Grundgesetzt hinkt hinter dem technischen Fortschritt her. Während es auf die herkömmliche Telekommunikation maßgeschneidert ist, gehen die Neuen Medien und Technologien darüber hinaus. Das gilt vor allem auch für die behördliche Beobachtung.

Grauzonen und nicht konkret abgesteckte Bereiche von Überwachung beziehungsweise Beobachtung sorgen für Unbehagen in der Bevölkerung.

Gesetz ist veraltet

Ein Telefongespräch hat einen Anfang und ein Ende sowie eine überschaubare Anzahl an Beteiligten. Das gilt allerdings nicht für die Kommunikation im Internet. Darüber hinaus ermöglichen IT-Entwicklungen die weitläufige Beobachtung des öffentlichen Raums. Dies hat Auswirkungen auf das Vertrauen der Bürger – umso mehr, als dass die gesetzlichen Bestimmungen unklar sind. Das Datenschutzrecht gehört angepasst, fordern auch Wissenschaftler.

Das bisherige Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung stützt sich auf drei Stufen mit jeweils anderen Vertraulichkeitsanforderungen an IT-Systeme. Derart klar umrissene Bereiche der Privatsphäre werden aber mittlerweile durch die Online-Kommunikation aufgeweicht, weswegen hier ganz uneinheitliche Datenschutzkriterien gelten.

Schwierigkeiten für den Gesetzesentwurf

Die veränderte Kommunikation und die veränderten Möglichkeiten der Überwachung legen den Schluss nahe, dass auch der Schutz der Privatheit neu gedacht werden muss. Entsprechende Ideen oder Entwürfe dazu gibt es aber bislang kaum.

Eine Herausforderung ist unter anderem die Intransparenz digitaler Systeme, beispielsweise wenn es um Algorithmen beziehungsweise KI bei der Überwachung geht. Auch das Thema Datenverarbeitung sollte genauer erforscht werden, fordern Wissenschaftler. Das Potenzial zur technischen Beobachtung sollte zudem nur innerhalb einer gewissen Verhältnismäßigkeit ausgeschöpft werden, ansonsten droht das Ausnutzen von Kontrolle. Darüber hinaus räumt die Bevölkerung anderen Faktoren in Bezug auf das Sicherheitsgefühl einen höheren Stellenwert ein.

Schutz bei Online-Durchsuchungen

Nicht nur die Videoüberwachung, auch das Tracken von Smartphones und Remote-Durchsuchungen digitaler Geräte können heimlich und unbemerkt von der betroffenen Person stattfinden. Vor allem in dieser Hinsicht muss der Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz dem neuesten technischen Stand angepasst werden. Schlussendlich sollte die letzte Verantwortung immer noch bei den Menschen liegen und nicht bei automatisierter Technik. (tl)