26.01.2023
Die deutsche Bundesregierung will die EU-Grenzen und Einreisen von Bürgern aus Drittstaaten besser überwachen lassen. Dazu hat der Bund jetzt beim Bundestag einen Gesetzesentwurf eingereicht. Unter anderem die biometrischen Kontrollen sollen dabei ausgeweitet werden.
Vor der Einreise sollen die Bürger verschiedene Daten offenlegen, die dann geprüft werden.
Biometrische Kontrollen und Einreisegenehmigung
Der Entwurf betrifft somit zum einen die biometrische Kontrolle und zum anderen das Reisegenehmigungssystem. Unter anderem soll gewährleistet werden, dass die EU-Verordnungen zu Ein- und Ausreise in Deutschland zuverlässig angewandt werden können. Dazu gehört auch die Kompatibilität mit den Aufenthaltsgenehmigungen innerhalb Deutschlands.
Registrierung und Datenabgleich
Vorbild für den Entwurf ist das ESTA-Verfahren, das die USA 2007 eingeführt haben. Zum einen müssen sich Reisende demnach mit vier Fingerabdrücken und Gesichtserfassung registrieren und identifizieren, zum anderen ein Formular ausfüllen, das Daten wie Erkrankungen, den geplanten Aufenthaltsort und Ausbildung beinhaltet.
Die in einer Datenbank hinterlegten Daten werden dann mit denen anderer übergreifender Datenbanken wie beispielsweise von Interpol abgeglichen. Anhand dessen wird die Einreiseberechtigung sowie die Aufenthaltsdauer bestimmt, darüber hinaus sollen bei Überschreitung automatisch die Behörden informiert werden. Insgesamt sollen damit Sicherheits- und Migrationsrisiken minimiert werden.
Einzeldaten für mehr Sicherheit
Laut Regierung würde die Entwicklung für ein automatisiertes Übertragungsverfahren eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Das Überprüfen von Sicherheit und Qualität des Entry-/Exit-Systems soll dabei durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen. Auch das Anfragen von Einzeldaten bei polizeilichen Behörden soll grundsätzlich möglich sein.
Diese Handhabe soll dem BSI ermöglichen, gefälschte Reisepässe zu analysieren, um daraufhin Sperrlisten zu aktualisieren. Weitere Sicherheitsprobleme könnten darüber hinaus auch in Form von 3D-Masken und -Schminke aufkommen. Die erhobenen Daten in Einzelfällen sollen daher auch dazu genutzt werden, um fortlaufend Gegenmaßnahmen anzupassen. (tl)