DSD-Blog

Endspurt für Deutschlands kritisiertes Datenschutzmodell

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15.06.2015

Die seit 2012 währende Diskussion um den Datenschutz in der EU geht dieses Jahr in eine heiße Phase. Noch diesen Sommer muss Deutschland eine Version vorlegen, damit bis Ende 2015 eine Verabschiedung der neuen Datenschutz-Grundverordnung möglich wird. Doch bereits jetzt gerät die vorläufige Verordnung in die Kritik.

Ende Juni findet das sogenannte Trilog-Verfahren in Brüssel statt, in dem die Kommission, das EU-Parlament und der Ministerrat sich auf EU-Ebene auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen müssen. Punkte des deutschen Beitrags finden aber bisher sowohl in der deutschen Presse als auch bei den anderen Mitgliedsstaaten wenig Beifall.

Verwässerung der Zweckbindung

Dass die neue Grundverordnung den Unternehmen eine gelockerte Datenverwendung einräumen will, ist einer der Hauptkritikpunkte in den Medien. Normalerweise sieht es die Datenzweckbindung vor, dass – wie der Begriff schon sagt – die von den Unternehmen erhobenen Daten über Kunden und Bürger nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie erhoben wurden.

Dem aktuellen Verordnungsentwurf zufolge sollen die Daten aber auch in anderen Fällen weiterverarbeitet werden dürfen – und zwar immer dann, wenn die Interessen des Unternehmens oder Dritter schwerer wiegen als die des Bürgers. Wann das der Fall sein soll, wurde nicht genauer definiert.

Datenschützer kritisieren daher, dass die Politiker unter dem Druck der Wirtschaftslobbyisten eingeknickt sind. Sie warnen vor einer Verletzung der Grundrechtecharta, sollte dieser Vorschlag tatsächlich umgesetzt werden.

Mitgliedsstaaten lehnen unabhängige Datenschutzbeauftragte ab

Doch auch vor den anderen Mitgliedsstaaten konnte sich der deutsche Entwurf zum Teil nicht durchsetzen. Das betrifft vor allem den Punkt der unabhängigen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen.

Durch ihre unabhängige und beratende Tätigkeit in den Unternehmen haben die Datenschutzbeauftragten die Aufsichtsbehörden bisher massiv entlastet. Die Zusammenarbeit beider Seiten hat oftmals größere Schäden verhindern können.

In den EU-Verhandlungen findet dieser Punkt allerdings kein Gehör, da sich die Mitgliedsstaaten dagegen stellen. Derzeit sieht es so aus, dass es den jeweiligen Ländern freigestellt wird, unabhängige betriebliche Datenschutzbeauftragte einzusetzen.

Man darf gespannt sein, mit welchen Regelungen die neue Datenschutzverordnung Ende des Jahres vorliegen und zu wessen Gunsten und Ungunsten sie tatsächlich gestaltet sein wird. (tl)