DSD-Blog

Digitales Urheberrecht – EU findet vorläufigen Kompromiss

Beitrag von

15.02.2019

Die drei EU-Kammern Rat, Parlament und Kommission haben sich vorgestern Abend auf einen Reformentwurf des digitalen Urheberrechts geeinigt. Dieses soll vor allem die Urheber von Bildern, Musik und Texten vor Benachteiligung schützen und dafür sorgen, dass diese angemessen vergütet werden.

Ziel der Reform sind vor allem große Online-Plattformen wie Twitter, Facebook und Co., aber auch Google – also alle Seiten, auf denen massiv Inhalte geteilt werden.

Unternehmen sollen Urheberrecht schützen

Bisher war es so, dass die Nutzer selbst haftbar für Urheberrechtsverletzungen waren. Nun sollen die Seitenbetreiber in die Verantwortung gezogen und verpflichtet werden, die Urheberrechtsregelungen einzuhalten. Eine Möglichkeit für die Plattformen, um dies umzusetzen, sind Upload-Filter. Diese sollen nur diejenigen Inhalte durchlassen, die nicht gegen das Urheberrecht verstoßen.

Allerdings sind diese Filter gerade für kleine Unternehmen und Startups oftmals kaum erschwinglich, was auch von Kritikern der Reform angemerkt wird. Diese Unternehmen sind daher von der Reform ausgenommen, ebenso Seiten wie Wikipedia. Diese Ausnahmeregelungen verwässern aber bereits wieder die rechtliche Grenze. Ein weiteres Problem der Filter ist deren Zuverlässigkeit: Sie erkennen nicht in jedem Kontext, ob Inhalte geschützt sind oder nicht.

Kritik am Beschluss

Kritiker bemängeln darüber hinaus an der Reform, dass sie die Meinungs- und Pressefreiheit beschneiden würde. Mehr als die Hälfte der Einnahmen des Leistungsschutzrechtes würden demnach in Deutschland an den Axel-Springer-Verlag fließen.

Einige der Kritiker finden sich auch unter den EU-Parlamentariern, die sich aus unterschiedlichen Gründen gegen die Reform aussprechen. Beispielsweise bezweifeln sie den tatsächlichen Nutzen oder kritisieren die Regulierung der Märkte. Dennoch sind sie deutlich in der Minderheit, sodass man von einem Kippen der Reform nicht ausgehen kann. Bei endgültiger Zustimmung des Parlaments ist mit Inkrafttreten der Reform nach einer Übergangszeit von zwei Jahren zu rechnen. (tl)