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Sony AI: KI erkennt Originalstücke in generierter Musik

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19.02.2026

Der Musikkonzern Sony will Künstlern dazu verhelfen, ihre Rechte an KI-generierter Musik geltend zu machen. Forscher des Unternehmens haben eine Software entwickelt, die verwendete Originalmusik in KI-Songs erkennen kann und die prozentualen Anteile ermittelt.

Der Algorithmus soll mit und ohne Kooperation der KI-Entwickler funktionieren.

Rechte durchsetzen mit KI

Massenhaft werden per KI Lieder generiert, die zu großen Teilen auf gestohlenem, urheberrechtlich geschütztem Material beruhen. In der Regel gibt es für die Verwendung der Songs als KI-Trainingsdaten von den Künstlern kein Einverständnis. Um der Gerechtigkeit genüge zu tun, hat Sony AI, die KI-Abteilung des Labels, nun ein Tool entwickelt, mit dessen Hilfe diese Rechte und Tantiemen geltend gemacht werden können.

Die Software vergleicht die KI-Songs mit original bestehender Musik und gibt an, ob und in welchem Umfang echte Stücke für generierte Musik verwendet wurden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, der KI-Anbieter willigt einer Zusammenarbeit ein und ermöglicht Sony Zugang zur Trainingsdatenbank, oder die resultierenden KI-Stücke werden mit den Originalen verglichen.

Kooperation der Zukunft?

In einem weiteren Schritt sieht Sony hier die Grundlagenarbeit für eine mögliche Implementierung eines fairen Vergütungssystems. So könnte beispielsweise die Software direkt in die Modelle der KI-Anbieter integriert werden, um die Analysen und die Ermittlung der verwendeten Musik automatisch und ohne Zwischenschritt vorzunehmen.

Ganz uneigennützig bietet Sony diese Lösung allerdings nicht an. Der Konzern selbst gehört zu den größten Musikrechteinhabern weltweit – zu den Künstlern gehören etliche Weltstars wie Michael Jackson, Bob Dylan oder Beyoncé. Wie eine Zusammenarbeit mit KI-Anbietern in Zukunft aussehen könnte, zeigt die bereits geschlossene Kooperation zwischen der Universal Music Group und Udio, die eine Lizenzierung der für das KI-Training verwendeten Musik vorsieht. Das Nachsehen haben die Nutzer, da sie die erstellten Songs unter anderem nicht mehr herunterladen können. (tl)