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Google Street View – neue Aufnahmen erfordern neuen Widerspruch

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27.03.2024

In den Jahren 2008 und 2009 fuhr das Google-Auto durch die Straßen und machte Aufnahmen für den Dienst Street View, der seit 2010 in Deutschland angeboten wird. Wer nicht wollte, dass sein Haus zu sehen war, musste widersprechen. Seit Juni 2023 gibt es neue Aufnahmen, und auch der Widerspruch muss erneuert werden.

Der Widerspruch, der damals gegebenenfalls eingelegt wurde, ist heute nicht mehr gültig.

Vereinfachter Widerspruch gegen Aufnahmen

Wie die meisten digitalen Errungenschaften, so ist auch Google Street View eine zweischneidige Angelegenheit. Zum einen ist es interessant und praktisch zu schauen, wo jemand wohnt oder wie ein bestimmter Stadtteil beschaffen ist. Zum anderen machen es diese bequem vom Laptop einsehbaren Informationen allerdings auch für diejenigen Nutzer einfacher, die weniger harmlose Absichten haben. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich daher dafür eingesetzt, dass derartigen Abbildungen widersprochen werden kann.

Das Problem ist, dass viele Mieter oder Eigenheimbesitzer es nicht mitbekommen, wenn Google wieder durch die Straßen fährt. Auch mit der Widerspruchsoption kennen sich viele nicht aus, sodass es seit Juni 2023 nur zirka 100.000 Widersprüche gegeben hat. Immerhin muss es Google einem aber einfach machen – man kann entweder per Online-Formular oder E-Mail widersprechen: [email protected]. Verbraucherzentralen haben dazu ein Musterschreiben.

Weitere Gründe für Widerspruch

Abgesehen von den unfreiwillig preisgegebenen Informationen auf Street View, die Rückschlüsse auf Lebensweise und Vermögensverhältnisse erlauben, handelt Google auch sonst nicht unbedingt im Interesse der Nutzer. So werden die Street-View-Aufnahmen vor allem gemacht, um weitere Informationen zu sammeln, Nutzerprofile zu vervollständigen und Werbung abstimmen zu können. Wer widerspricht, wehrt sich damit in mehrfacher Hinsicht. (tl)