26.03.2025
Von September bis Dezember 2024 testete die Polizei Bayern die Analyse-Software Palantir, die nun im Freistaat seit dem 25. Dezember im Echtbetrieb ist. Der Bundesrat fordert jetzt eine bundesweite Implementierung der Software, bis eine eigene Lösung im Rahmen der Polizei 20/20 entwickelt ist.
Datenschützer stellen sich gegen Palantir unter anderem mit dem Argument, der Hersteller hätte eine zu große Nähe zur CIA.
Palantir soll Ermittlungslücken schließen
Bisher gibt es kein einheitliches System, das Daten analysiert, verknüpft und länderübergreifend von der Polizei genutzt werden kann. Das erschwert sowohl die Ermittlungsarbeit als auch die Prävention, da auf diese Weise Muster (potenzieller) Täter nicht verglichen und erkannt werden können. Diese Lücken schließt die „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“, kurz VeRA, die mit der Palantir-Software betrieben wird.
Nach der Pilotphase in Bayern fordert nun der Bundesrat einen bundesweiten Einsatz von Palantir. Ausschlaggebend hierfür waren nicht zuletzt die sich häufenden Gewalttaten psychisch auffälliger Straftäter, die man in Zukunft verhindern will. Bisher wird die Software abgesehen von Bayern nur in NRW und Hessen genutzt.
Regeln, Gesetze und Datenschutz
Palantir darf allerdings nicht einfach so von der Polizei genutzt werden. Bisher ist das System auch nur auf Gefahrenabwehr beschränkt, wobei es festgelegten Regelungen unterliegt. Bestimmte Kriterien, die unter anderem im Polizeigesetz verankert sind, müssen gegeben sein, damit eine automatische Datenauswertung erfolgen kann.
Um die Software bundesweit und noch dazu nicht nur zur Gefahrenabwehr, sondern auch für die Strafverfolgung nutzen zu können, bedarf es einer Gesetzesänderung. Der Bundesrat besteht allerdings darauf, da die Software maßgeblich dazu beitragen könnte, durch Risikoanalyse schwere Straftaten vorherzusagen und zu verhindern. Bis eine eigene Lösung innerhalb des Projekts Polizei 20/20 entwickelt ist, werden nach Schätzungen noch mindestens fünf Jahre vergehen. Die will man mit VeRA überbrücken. Datenschützer befürchten hingegen, dass die erhobenen Daten auch für andere Zwecke verwendet werden könnten und fordern eine Beschränkung der Auswertung. (tl)