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Missachtete Kundenrechte – Big Brother Award für Temu und Shein

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16.10.2024

In diesem Jahr wurde wieder der Big-Brother-Award verliehen – der Negativpreis, den sich vor allem Unternehmen und Einrichtungen verdienen, die es mit der Privatsphäre und dem Datenschutz nicht so genau nehmen. In der Kategorie „Verbraucherschutz“ ging er dieses Mal an die chinesischen Plattformen Temu und Shein.

Dass beide Plattformen Billigprodukte minderer Qualität anbieten, ist bekannt. Diese Qualität setzt sich allerdings auch bei den geschäftlichen Machenschaften fort.

Datenschutz Fehlanzeige

Prof. Dr. Wedde, Laudator während der Preisverleihung, ging in seiner Rede auf etliche Punkte ein, an denen die Plattformen die hiesigen Gesetze und vor allem die Kundenrechte missachten. Das beginnt damit, dass die Datenschutzregeln und AGBs den Transparenzvorgaben nicht entsprechen – sie sind unverständlich, lang und ändern sich ständig. Zudem sind sie in schlechtem Deutsch verfasst.

Die Cookie-Einwilligungsoptionen – übrigens gleich gar nicht auf Deutsch, sondern auf Italienisch zu finden – sind vollständig irrelevant. Denn selbst, wenn man alle ablehnt, werden die Kundendaten verarbeitet und landen unter Umständen auch bei staatlichen Stellen in China. Ersteres gibt Shein sogar offen zu: „Die Tatsache, dass Sie diese Website nutzen, bedeutet, dass Sie diese Nutzungsbedingungen ohne Vorbehalt akzeptieren, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten.“ Gesetzlich verboten sind so einige Vorgänge auf den Plattformen, was anscheinend nicht weiter interessiert. Zwar fordern EU-Staaten Maßnahmen gegen die Anbieter, passiert ist bisher aber noch nichts.

Dark Patterns, Zoll und Plagiat

So setzen die Webseiten auch Dark Patterns ein, um Kunden zum Kauf zu bewegen. Das heißt, dass die Webseiten so aufgebaut sind, dass sie die Nutzer manipulieren – beispielsweise mit zeitlich befristeten Preissenkungen oder dem Hinweis, es seien nur noch wenige Exemplare vorhanden.

Darüber hinaus könnten Käufer auch noch mit dem Zoll Probleme bekommen, denn ab 150,00 Euro können die Behörden Abgaben nachfordern – auch bei Teilbestellungen unterhalb dieses Wertes. Die Plattformen distanzieren sich hiervon, indem sie die Käufer mit dem Kauf der Waren zu der Einwilligung zwingen, die „Verantwortung für Umsatzsteuer und Zollgebühren“ zu übernehmen.

Bei Plagiats- oder Produktfälschungen, wie sie zuhauf bei chinesischen Anbietern kursieren, geht man mit einem Kauf zudem das Risiko einer Rechtsverletzung ein. In dem Fall wäre es gleich günstiger, einen lokalen Händler zu unterstützen, dessen Produkte sehr wahrscheinlich auch noch länger halten. (tl)