Archiv

DigiSpecial

Beitrag von

Arbeitsrecht & Social Media – Facebook & Co. erobern die Arbeitswelt

Bereits zum dritten Mal hatte die Digitale Stadt Düsseldorf gemeinsam mit der Kanzlei Terhaag & Partner zur DigiSpecial-Reihe „IT-Recht“ eingeladen – diesmal zum Thema „Arbeitsrecht & Social Media“: Soziale Netzwerke und Internetdienste sind unaufhaltsam in die moderne Arbeitswelt eingezogen.

Sie werden dabei von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf ganz unterschiedliche Weise genutzt. Arbeitgebern dienen die sozialen Netzwerke bisher vor allem im Bereich des eigenen Marketings, der internen Kommunikation, der Wissensverwaltung und in der Personalrekrutierung.

Viele moderne Unternehmen fördern oder fordern sogar die Nutzung von sozialen Netzwerken durch die eigenen Mitarbeiter im unternehmerischen Bereich. Hierdurch sollen die Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand der Technik bleiben, um mit Kunden “auf Augenhöhe” kommunizieren zu können.

Allerdings nutzen Arbeitnehmer soziale Netzwerke – abgesehen von ihren unternehmensbezogenen Tätigkeiten – vor allem in der Freizeit im privaten Bereich.

Oftmals sind jedoch berufliche und private Nutzung nicht mehr klar voneinander zu trennen, sodass eigentlich außerhalb des Arbeitsverhältnisses erstellte Inhalte berufsrechtliche Konsequenzen auslösen können.

Naturgemäß treffen dann oft private und berufliche Interessen aufeinander und gerade die Arbeitgeber wissen häufig nicht, wie sie – außer mit einem Totalverbot – zum Beispiel auf Facebook reagieren sollen. So stellt sich die Frage, wie Unternehmensinteressen und persönliche Freiheiten bei der Nutzung sozialer Netzwerke nebeneinander bestehen können?

Insbesondere Arbeitgeber sollten daher die Rahmenbedingungen für die Einführung und Nutzung von Social Media Diensten kennen, um so Rechtsstreitigkeiten von Anfang an zu vermeiden. Die Fachanwälte Peter Kaumanns und Michael Terhaag referierten zu dem Thema insbesondere im Hinblick auf das Arbeitsrecht, aber auch aus der Sicht des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts. Anhand griffiger Beispiele aus der Praxis ließ sich dem Thema mit klaren Lösungsansätzen leicht näher kommen.